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BGH Beschluss v. - IV ZB 9/14

Gesetze: § 2311 Abs 1 S 1 BGB, § 2325 Abs 1 BGB, § 888 ZPO

Pflichtteilsrecht: Reichweite einer Verpflichtung des Erben zur Auskunftserteilung über Schenkungen

Leitsatz

Die Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung an den Pflichtteilsberechtigten über Schenkungen im Sinne des § 2325 Abs. 1 BGB kann sich auch auf Vermögensgegenstände erstrecken, die der Erblasser in eine Anstalt oder Stiftung liechtensteinischen Rechts eingebracht hat.

Fundstelle(n):
DNotZ 2015 S. 148 Nr. 2
ErbBstg 2015 S. 40 Nr. 2
NJW 2015 S. 6 Nr. 3
NJW 2015 S. 623 Nr. 9
WM 2015 S. 146 Nr. 3
IAAAE-82071

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