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BGH Urteil v. - III ZR 61/14

Gesetze: § 32 Abs 2 S 1 BJagdG

Wildschadensersatzanspruch für Schäden an sog. Erstaufforstungen bei unterbliebenen Schutzvorrichtungen

Leitsatz

§ 32 Abs. 2 Satz 1 BJagdG ist, soweit Wildschaden an Forstkulturen, die durch Einbringen anderer als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, nur bei Herstellung üblicher Schutzvorrichtungen ersetzt wird, nicht analog auf sogenannte Erstaufforstungen anwendbar, bei denen erstmals im Jagdbezirk ein Forstbestand geschaffen wird und deshalb keine Hauptholzart existiert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 1176 Nr. 16
CAAAE-82073

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