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BGH Beschluss v. - IX ZB 5/14

Gesetze: § 13 Abs 1 InsO, § 20 Abs 2 InsO, § 287 Abs 1 S 1 InsO

Insolvenzantragsverfahren: Zulässigkeit eines Eigenantrags nach Eröffnungsbeschluss auf Antrag eines Gläubigers

Leitsatz

Hat ein Gläubigerantrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt, kann der Schuldner auch dann keinen Eigenantrag verbunden mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung mehr stellen, wenn der Eröffnungsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 63 Nr. 1
DB 2015 S. 7 Nr. 1
DStR 2015 S. 658 Nr. 12
NJW 2015 S. 8 Nr. 3
NJW-RR 2015 S. 496 Nr. 8
WM 2015 S. 137 Nr. 3
ZIP 2015 S. 186 Nr. 4
WAAAE-82075

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