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BGH Beschluss v. - IX ZR 177/13

Gesetze: § 3a Abs 2 RVG

Rechtsanwaltsvergütung: Darlegungslast des Rechtsanwalts für tatsächliche und angemessene Leistungserbringung bei Zeithonorarabrechnung von Strafverteidigertätigkeiten

Fundstelle(n):
RAAAE-82081

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