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BAG Urteil v. - 3 AZR 191/12

Gesetze: § 2 Abs 1 BetrAVG, § 6 BetrAVG

Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der dem vormaligen Kläger zustehenden Betriebsrente. Der vormalige Kläger (im Folgenden: Erblasser) ist am 11. Dezember 2013 verstorben. Alleinerbin war seine Ehefrau, die am 26. März 2014 verstarb und durch die jetzige Klägerin - eine Erbengemeinschaft - beerbt wurde.

Fundstelle(n):
WAAAE-82276

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