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BGH Urteil v. - I ZR 84/13

Gesetze: § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 UWG

Wettbewerbsverstoß: Nachweis einer unberechtigten Spitzenstellungswerbung - Wir zahlen Höchstpreise

Leitsatz

Wir zahlen Höchstpreise

Auch bei einer Spitzenstellungswerbung besteht für eine Beweiserleichterung zugunsten des Klägers kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 1249 Nr. 17
NJW 2015 S. 8 Nr. 3
HAAAE-82281

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