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BGH Beschluss v. - V ZB 225/12

Gesetze: § 520 Abs 3 S 2 Nr 4 ZPO, § 522 Abs 1 ZPO, § 531 Abs 2 ZPO

Anforderungen an die Berufungsbegründung bei neuem Vorbringen

Leitsatz

Wird eine Berufung ausschließlich auf neues Vorbringen gestützt, kann sie ohne weiteres durch Beschluss verworfen werden, wenn die Berufungsbegründung keine Angaben zu den Tatsachen enthält, die eine Zulassung des neuen Vorbringens nach § 531 Abs. 2 ZPO rechtfertigen. Dass das Vorbringen zuzulassen wäre, wenn es sich im Verlauf des Berufungsverfahrens als unstreitig erwiese, steht dem nicht entgegen.

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 8 Nr. 3
NJW-RR 2015 S. 465 Nr. 8
WM 2015 S. 739 Nr. 15
VAAAE-82285

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