Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - II ZR 1/14

Gesetze: § 78 Abs 1 S 3 ZPO, § 269 Abs 4 S 1 ZPO

Kostenantrag des Nebenintervenienten auf Seiten des Beklagten nach Klagerücknahme des Beschwerdegegners im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren durch einen nicht beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt

Leitsatz

Es ist nicht erforderlich, dass der auf Seiten des Beklagten beigetretene Nebenintervenient nach einer unstreitigen und zulässigen Klagerücknahme des Beschwerdegegners im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens allein zur Stellung eines Kostenantrags nach § 269 Abs. 4 Satz 1 ZPO einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt bestellt.

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 557 Nr. 8
NJW 2015 S. 8 Nr. 3
WM 2015 S. 408 Nr. 8
ZIP 2015 S. 147 Nr. 3
EAAAE-82295

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank