Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der EG-Verordnung über das Insolvenzverfahren und zur Niederlassungsfreiheit: Anwendbarkeit deutschen Insolvenzrechts im Hinblick auf die Haftung des Direktors einer nach englischem/walisischem Recht gegründeten Limited wegen Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und Vereinbarkeit einer entsprechenden Klage vor einem deutschen Gericht mit Gemeinschaftsrecht
Leitsatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Art. 49, 54 AEUV und des Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. L 160, S. 1) - EuInsVO - folgende Fragen vorgelegt:
a) Betrifft eine Klage vor einem deutschen Gericht, mit der ein Direktor einer private company limited by shares englischen oder walisischen Rechts, über deren Vermögen in Deutschland nach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, vom Insolvenzverwalter auf Ersatz von Zahlungen in Anspruch genommen wird, die er vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleistet hat, das deutsche Insolvenzrecht im Sinne des Art. 4 Abs. 1 EuInsVO?
b) Verstößt eine Klage der vorstehenden Art gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49, 54 AEUV?
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Fundstelle(n): DB 2015 S. 58 Nr. 1 DB 2015 S. 7 Nr. 1 DStR 2015 S. 12 Nr. 1 GmbHR 2015 S. 79 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2015 S. 89 RIW 2015 S. 157 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2015 S. 768 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2015 S. 160 WM 2015 S. 79 Nr. 2 ZIP 2015 S. 2 Nr. 1 ZIP 2015 S. 68 Nr. 2 YAAAE-82313