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BGH Urteil v. - VIII ZR 224/13

Gesetze: § 305c Abs 2 BGB, § 535 Abs 1 S 2 BGB, § 28 Abs 2 BVO 2

Formularmietvertrag über preisgebundene Wohnung: Zahlungsanspruch des Mieters bei Selbstvornahme der Schönheitsreparaturen

Leitsatz

Die in einem Formularmietvertrag über eine (damals) preisgebundene Wohnung, bei dem der Vermieter die Kosten der Schönheitsreparaturen zu tragen hat und hierfür ein Zuschlag zur Kostenmiete gemäß § 28 Abs. 2 der Zweiten Berechnungsverordnung vorgesehen ist, enthaltene Klausel

"Sofern der Mieter Schönheitsreparaturen selbst ausführt oder durch entsprechende Fachfirmen ausführen lässt, werden ihm auf Antrag die anteiligen Beträge, wie sie sich nach der obigen Verordnung errechnen, ausgezahlt, sofern die Ausführung sach- und fachgerecht erfolgt ist."

berechtigt den Mieter, die Schönheitsreparaturen selbst auszuführen und anschließend die Auszahlung der "angesparten" Beträge zu verlangen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2015 S. 264 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2014 S. 3870
CAAAE-82316

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