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BGH Urteil v. - VII ZR 4/13

Gesetze: § 322 Abs 2 ZPO, § 767 Abs 1 ZPO

Erstreckung der Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden Urteils auf die Aberkennung von zur Aufrechnung gegen die titulierte Forderung gestellten Gegenforderungen

Leitsatz

Die Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden Urteils erstreckt sich entsprechend § 322 Abs. 2 ZPO auch auf die Aberkennung von Gegenforderungen, mit denen der Kläger gegen die titulierte Forderung aufgerechnet hat (im Anschluss an , NJW 1994, 2769, 2770 und Beschluss vom , XII ZB 9/04, NJW-RR 2006, 1628 Rn. 10).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 955 Nr. 13
ZIP 2015 S. 296 Nr. 6
DAAAE-82320

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