Gesetze: Art 19 Abs 4 GG, § 31 StVG, § 43 VwGO, Art 13 Abs 1 Nr 1 PolAufgG BY 1990, Art 13 Abs 1 Nr 2 PolAufgG BY 1990, Art 13 Abs 1 Nr 3 PolAufgG BY 1990, Art 13 Abs 1 Nr 4 PolAufgG BY 1990, Art 13 Abs 1 Nr 5 PolAufgG BY 1990, Art 33 Abs 2 S 2 PolAufgG BY 1990, Art 33 Abs 2 S 3 PolAufgG BY 1990, Art 33 Abs 2 S 4 PolAufgG BY 1990, Art 33 Abs 2 S 5 PolAufgG BY 1990, Art 38 Abs 3 PolAufgG BY 1990, Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 StVO
Automatisierte Kennzeichenerfassung; Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Leitsatz
Ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung liegt nicht vor, wenn bei Einsatz einer Einrichtung der automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen und deren Abgleich mit Fahndungsdatenbeständen zwar eine Übereinstimmung des tatsächlich erfassten Kennzeichens mit einem im Fahndungsbestand vorhandenen Kennzeichen angezeigt wird, ein visueller Abgleich durch den damit betrauten Polizeibeamten aber eine mangelnde Übereinstimmung ergibt und das erfasste Kennzeichen sofort gelöscht wird, ohne dass die Anonymität des Inhabers aufgehoben wird.