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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 4 R 457/14

Der Kläger begehrt im vorliegenden Verfahren eine höhere Rente und einen früheren Rentenbeginn nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) sowie Verzugszinsen, Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Fundstelle(n):
KAAAE-82455

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