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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 KO 270/14 EFG 2015 S. 508 Nr. 6

Gesetze: GKG § 66 Abs. 8

Gebührenpflicht für eine statthafte erneute Gerichtskosten-Erinnerung

Leitsatz

Eine unstatthafte erneute Gerichtskosten-Erinnerung ist nicht mehr gebührenfrei (Änderung der Rechtsprechung).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 508 Nr. 6
EAAAE-82658

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