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BAG Urteil v. - 6 AZR 869/13

Gesetze: § 131 Abs 1 Nr 2 InsO, § 129 InsO, § 142 InsO, § 146 Abs 1 InsO, § 167 ZPO, § 204 Abs 1 Nr 3 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 195 BGB

Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

Leitsatz

Erfolgt die Entgeltzahlung nicht über das Konto des späteren Insolvenzschuldners, über das üblicherweise die Gehaltszahlungen erfolgen, sondern über das Konto einer dritten Person, der die dafür erforderlichen Mittel zuvor vom Schuldner zur Verfügung gestellt worden sind, liegt in der Regel eine inkongruente Deckung vor. Eine derartige Befriedigung erfolgt nicht "in der Art", in der sie geschuldet ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZIP 2015 S. 533 Nr. 11
ZIP 2015 S. 8 Nr. 4
YAAAE-82715

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