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BGH Urteil v. - X ZR 79/13

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens: Kontrollfähigkeit von Regelungen eines Prämiensystems für Vielflieger

Leitsatz

Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens

"Prämiendokumente können ausschließlich an Personen verschenkt werden, mit denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist, z.B. Verwandte, Freunde und Bekannte, …"

und

"Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte sind untersagt, sofern die Weitergabe nicht ausdrücklich durch Ziffer … gestattet ist."

stellen eine im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms zulässige Bestimmung der vom Anbieter versprochenen Leistung dar und unterliegen damit nicht der Inhaltskontrolle.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2754 Nr. 46
DB 2014 S. 14 Nr. 45
DB 2015 S. 246 Nr. 5
NJW 2015 S. 687 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2015 S. 241
WM 2015 S. 639 Nr. 13
ZIP 2014 S. 90 Nr. 46
ZIP 2015 S. 690 Nr. 14
XAAAE-82724

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