Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens: Kontrollfähigkeit von Regelungen eines Prämiensystems für Vielflieger
Leitsatz
Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens
"Prämiendokumente können ausschließlich an Personen verschenkt werden, mit denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist, z.B. Verwandte, Freunde und Bekannte, …"
und
"Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte sind untersagt, sofern die Weitergabe nicht ausdrücklich durch Ziffer … gestattet ist."
stellen eine im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms zulässige Bestimmung der vom Anbieter versprochenen Leistung dar und unterliegen damit nicht der Inhaltskontrolle.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2014 S. 2754 Nr. 46 DB 2014 S. 14 Nr. 45 DB 2015 S. 246 Nr. 5 NJW 2015 S. 687 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2015 S. 241 WM 2015 S. 639 Nr. 13 ZIP 2014 S. 90 Nr. 46 ZIP 2015 S. 690 Nr. 14 XAAAE-82724