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BGH Beschluss v. - III ZB 24/14

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 238 ZPO, § 522 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax kurz vor Mitternacht am Abend des Fristablaufs

Fundstelle(n):
OAAAE-82753

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