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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 3826/14 ER-B

Gesetze: SGB 5 § 27; SGB 5 § 31; AMG § 21

Leitsatz

Leitsatz:

Versicherte der GKV, die an multipler Sklerose erkrankt sind, haben derzeit (Behandlungsjahr 2014) keinen Anspruch auf Versorgung mit intravenös zu verabreichenden Immunglobulinen.

Fundstelle(n):
WAAAE-82879

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