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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 540/14

Gesetze: KSVG § 24; KSVG § 25

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Tanzschule hat für Honorare, die sie an selbständige Musiker für deren Auftritt bei Abschlussbällen zahlt, Künstlersozialabgabe zu entrichten.

Fundstelle(n):
VAAAE-82888

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