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BFH Beschluss v. - I B 107/13

Gesetze: KStG § 21b, KStG § 54 Abs. 8f, BausparkG § 6 Abs. 1

Grundsätzliche Bedeutung nur bei Entscheidungserheblichkeit (hier: Zuteilungsrücklage für Bausparkassen als Rückstellung)

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 352 Nr. 3
CAAAE-82919

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