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BFH Urteil v. - VIII R 8/12

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 15

Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit eines Autodidakten

Leitsatz

1. Ein zum Teil wie ein Diplom-Informatiker beruflich tätiger Autodidakt, der nicht in der Breite und Tiefe über das Wissen verfügt, das dem eines Diplom-Informatikers vergleichbar ist, ist nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig.
2. Steht wegen Defiziten im Kernfach Mathematik fest, dass die Voraussetzungen für einen ingenieurähnlichen Beruf nicht gegeben sind, kann eine Wissensprüfung nicht begehrt werden.

Fundstelle(n):
HAAAE-82926

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