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BAG Beschluss v. - 7 ABR 86/12

Gesetze: § 85 Abs 1 S 3 ArbGG, § 85 Abs 2 S 2 ArbGG, § 717 Abs 2 ZPO

Beschlussverfahren - Zwangsvollstreckung - Schadensersatz

Leitsatz

Die Regelung des § 717 Abs. 2 ZPO ist gemäß § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren grundsätzlich anwendbar. Eine teleologische Einschränkung des § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG kommt jedenfalls in den Fallgestaltungen nicht in Betracht, in denen sich der Schadensersatzanspruch nicht gegen eine vermögenslose betriebsverfassungsrechtliche Stelle richtet.

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 7 Nr. 5
NJW 2015 S. 894 Nr. 12
PAAAE-83233

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