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BAG Urteil v. - 6 AZR 1102/12

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 1 Abs 2 TVÜ-Bund, § 4 Abs 1 TVÜ-Bund, § 5 Abs 2 TVÜ-Bund, § 5 Abs 3 TVÜ-Bund, § 16a TVÜ-Bund, Abschn 3 ProtErkl TVÜ-Bund, § 37 Abs 1 S 1 MTArb, § 1 Abs 1 TVG, § 611 Abs 1 BGB

Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

Leitsatz

Nach der bis zum geltenden Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund erfolgte für Arbeitnehmer im ehemaligen Geltungsbereich des Manteltarifvertrags für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) im Falle einer nach der Überleitung in den TVöD eingetretenen leistungsbedingten Herabgruppierung in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 1 Satz 1 MTArb eine dynamisierte Entgeltsicherung bezogen auf die bisherige Entgeltgruppe des TVöD.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 7 Nr. 5
JAAAE-83235

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