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BAG Beschluss v. - 10 AZB 109/14

Gesetze: § 2a Abs 1 Nr 5 ArbGG, § 9 Abs 1 ArbGG, § 97 Abs 5 ArbGG, § 98 Abs 6 ArbGG, § 17 Abs 1 S 1 GVG, § 148 ZPO, § 5 Abs 1 TVG

Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

Leitsatz

Setzt ein Gericht einen Rechtsstreit nach § 98 Abs. 6 ArbGG aus, hat es im Aussetzungsbeschluss zu begründen, von welchen vorgetragenen oder gerichtsbekannten ernsthaften Zweifeln an der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung oder Rechtsverordnung iSv. § 2a Abs. 1 Nr. 5 ArbGG es ausgeht und welche Tatsachen es dieser Annahme zugrunde legt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:070115.B.10AZB109.14.0

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 371 Nr. 7
NJW 2015 S. 10 Nr. 23
EAAAE-83241

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