Urheberrechtsstreit: Auslegung der Urteilsformel eines rechtskräftigen Urteils hinsichtlich ihrer Reichweite; Ermittlung des an den Herausgeber einer wissenschaftlichen Zeitung herauszugebenden Verletzergewinns bei deren Zweitveröffentlichung auf einem Online-Portal - K-Theory
Leitsatz
K-Theory
1. Der Umfang der Rechtskraft eines Urteils ist in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen. Reicht die Urteilsformel allein nicht aus, den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen, sind zur Auslegung der Urteilsformel der Tatbestand und die Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen, heranzuziehen (Anschluss an , NJW 1997, 3447; Urteil vom , I ZR 135/05, GRUR 2008, 933 = WRP 2008, 1227 - Schmiermittel). Bei einem Anerkenntnisurteil kommt es für die Auslegung der Urteilsformel in erster Linie darauf an, was die Parteien gewollt und erklärt haben (Anschluss an , BGHZ 5, 189 - Zwilling).
2. Für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem mit der Veröffentlichung einer Zeitschrift erzielten Gewinn und den in der Zeitschrift erschienenen Beiträgen reicht es aus, dass die Bezieher der Zeitschrift bei Abschluss ihrer Verträge erwarteten, dass in den Heften derartige Beiträge erscheinen (Fortführung von , GRUR 2010, 1090 = WRP 2010, 1520 - Werbung des Nachrichtensenders; Urteil vom , I ZR 96/09, ZUM 2013, 406).