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BGH Urteil v. - V ZR 45/13

Gesetze: § 892 Abs 1 S 1 BGB, § 1147 BGB, § 1157 S 2 BGB, § 1192 Abs 2 BGB

Zession einer Grundschuld: Sekundäre Darlegungslast des Zessionars bei konkretem Verdacht der Kenntnis von einem betrügerischen Verhalten des Zedenten

Leitsatz

Bei einem auf konkrete Tatsachen gestützten Verdacht, der Zessionar habe bei dem Erwerb einer Grundschuld gewusst, dass der Zedent sich diese durch Betrug verschafft hat oder sie treuwidrig verwendet, trifft den Zessionar eine sekundäre Darlegungslast über die Umstände seines Erwerbs und über den mit diesem verfolgten Zweck (Fortführung von Senat, Urteil vom , V ZR 183/86, BGHZ 103, 72, 82).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 7 Nr. 5
NJW 2015 S. 6 Nr. 8
NJW 2015 S. 619 Nr. 9
WM 2015 S. 230 Nr. 5
ZIP 2015 S. 263 Nr. 6
DAAAE-83250

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