Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses im arbeitsgerichtlichen Vergleich - keine nachträgliche Verschiebung der Rahmenfrist - Arbeitslosengeldbezug im Wege der Gleichwohlgewährung - Restleistungsanspruch - Rückabwicklung
Leitsatz
Die Gewährung von Arbeitslosengeld - auch im Wege der Gleichwohlgewährung - legt die Rahmenfrist fest, auch wenn später gerichtlich entschieden oder vereinbart wird, dass das Arbeitsverhältnis noch für einige Zeit fortbesteht und Arbeitsentgelt gezahlt wird.