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BFH Urteil v. - I R 51/13

Gesetze: EStG § 10d Abs. 1, EStG § 10d Abs. 4, AO § 350

Beschwer bei einer Steuerfestsetzung auf Null Euro in einem Verlustrücktragsjahr

Leitsatz

Der Einspruch gegen eine auf 0 € lautende Steuerfestsetzung in einem Verlustrücktragsjahr ist nicht mangels Beschwer unzulässig, wenn die Festsetzung auf einen Verlustrücktrag beruht und die Anfechtung durch Geltendmachung weiterer Betriebsausgaben (mittelbar) zur Feststellung eines höheren verbleibenden Verlustvortrags im Verlustentstehungsjahr führen kann.

Fundstelle(n):
AO-StB 2015 S. 76 Nr. 3
BFH/NV 2015 S. 305 Nr. 3
BFH/PR 2013 S. 5 Nr. 12
TAAAE-83395

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