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BFH Urteil v. - IV R 56/11

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5, EStG § 12, EStG § 16

Gewillkürtes Betriebsvermögen einer zu privaten Wohnzwecken verbilligt vermieteten Wohnung

Leitsatz

1. Zu privaten Wohnzwecken verbilligt vermietete Wohnungen können zu gewillkürtem Betriebsvermögen gemacht werden.
2. Die außerbetrieblich veranlasste verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung stellt eine Nutzungsentnahme dar, die zu einer Erhöhung des Gewinns um die (anteiligen) Kosten der außerbetrieblichen Nutzung, höchstens aber um den Marktwert der Nutzung führt.
3. Im Falle der Betriebsverpachtung kann der Steuerpflichtige wählen, wie lange er das Betriebsvermögen fortführt; die Verpachtung stellt eine Nutzung des Betriebs in anderer Form dar, bis dessen Aufgabe erklärt wird. Da der ursprüngliche Betrieb in anderer Form fortgeführt wird, besteht keine Notwendigkeit einer zeitlichen Begrenzung und ist so lange von einer Fortführung des Betriebs auszugehen, wie eine Betriebsaufgabe nicht erklärt worden ist und die Möglichkeit der Wiederaufnahme oder Fortführung des Betriebs besteht.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 7/2015 S. 306
BFH/NV 2015 S. 317 Nr. 3
ErbStB 2015 S. 65 Nr. 3
KÖSDI 2015 S. 19226 Nr. 3
StBW 2015 S. 166 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2015 S. 393
XAAAE-83398

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