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BAG Urteil v. - 3 AZR 690/12

Tatbestand

Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch darüber, ob die Beklagte zu einer höheren Anpassung der Betriebsrente des Klägers gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG zum Anpassungsstichtag 1. Juli 2008 verpflichtet ist.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2675 Nr. 44
DStR 2014 S. 12 Nr. 44
ZIP 2014 S. 88 Nr. 45
OAAAE-83563

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