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BAG Urteil v. - 3 AZR 860/12

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zu einer höheren Anpassung der Betriebsrente des Klägers gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG zum Anpassungsstichtag 1. Juli 2008 verpflichtet ist.

Fundstelle(n):
YAAAE-83564

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