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BAG Urteil v. - 7 AZR 891/12

Gesetze: § 14 Abs 1 S 2 Nr 8 TzBfG, § 17 TzBfG, § 242 BGB, Art 1 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG, Anh Rahmenvereinbarung § 5 EGRL 70/99

Befristung - Gerichtlicher Vergleich

Leitsatz

Vereinbaren die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses, kann diese nur dann nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG gerechtfertigt sein, wenn der Vergleich zur Beilegung einer Streitigkeit über den Fortbestand oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wird. Hierzu gehört auch ein Rechtsstreit, mit dem der Arbeitnehmer die Fortführung seines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Folgevertrags erreichen will.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 561 Nr. 10
DB 2015 S. 8 Nr. 7
DStR 2016 S. 1269 Nr. 22
ZIP 2015 S. 752 Nr. 15
SAAAE-83566

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