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BSG Urteil v. - B 4 AS 3/14 R

Gesetze: § 22 Abs 5 S 1 SGB 2 vom , § 22 Abs 5 S 2 SGB 2 vom , § 22 Abs 5 S 4 SGB 2 vom , § 42a Abs 1 S 3 SGB 2, § 42a Abs 4 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietschulden - Darlehen oder Zuschuss - atypischer Fall - Frage des wesentlichen Mitverschuldens des Grundsicherungsträgers - rechtswidrige Tilgungsanordnung für das Mietschuldendarlehen - keine Anwendung des Kopfteilprinzips bei der Feststellung der Darlehensbelastung

Leitsatz

Eine Leistung für Mietschulden ist nur in einem atypischen Fall - zB, wenn die Verwaltung durch ihr fehlerhaftes Verhalten wesentlich an der Entstehung der Mietschulden mitgewirkt hat - vom Grundsicherungsträger als Zuschuss zu übernehmen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:181114UB4AS314R0

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 10 Nr. 13
UAAAE-83587

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