Gesetze: § 22 Abs 5 S 1 SGB 2 vom , § 22 Abs 5 S 2 SGB 2 vom , § 22 Abs 5 S 4 SGB 2 vom , § 42a Abs 1 S 3 SGB 2, § 42a Abs 4 SGB 2
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietschulden - Darlehen oder Zuschuss - atypischer Fall - Frage des wesentlichen Mitverschuldens des Grundsicherungsträgers - rechtswidrige Tilgungsanordnung für das Mietschuldendarlehen - keine Anwendung des Kopfteilprinzips bei der Feststellung der Darlehensbelastung
Leitsatz
Eine Leistung für Mietschulden ist nur in einem atypischen Fall - zB, wenn die Verwaltung durch ihr fehlerhaftes Verhalten wesentlich an der Entstehung der Mietschulden mitgewirkt hat - vom Grundsicherungsträger als Zuschuss zu übernehmen.