Krankenkasse - Prüfanzeige an Krankenhaus über Abrechnungsprüfung durch MDK - Wahrung der Sechswochenfrist - Streitwert für eine Herausgabeklage im Rechtsmittelverfahren
Leitsatz
1. Die Krankenkasse kann einem Krankenhaus auch selbst anzeigen, dass sie den MDK mit der Prüfung der Abrechnung einer Krankenhausbehandlung beauftragt hat; einer zusätzlichen Prüfanzeige des MDK bedarf es zur Wahrung der Sechswochenfrist für die Einleitung und Anzeige des Prüfverfahrens nicht.
2. Kann die Krankenkasse einen vermuteten Erstattungsanspruch gegen ein Krankenhaus ohne die Auswertung der Behandlungsunterlagen nicht begründen und hat das Sozialgericht die im Rahmen einer Stufenklage erhobene Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen des Krankenhauses an den MDK abgewiesen, kann der Streitwert für die Herausgabeklage im Rechtsmittelverfahren auf den Wert des höchstmöglichen Erstattungsanspruchs festgesetzt werden.