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BGH Urteil v. - EnZR 81/13

Gesetze: § 9 Abs 7 KWKG, § 110 Abs 1 Nr 2 EnWG vom

Stromversorgung eines Objektnetzbetreibers: Berechnung des KWKG-Belastungsausgleichs - KWKG-Belastungsausgleich

Leitsatz

KWKG-Belastungsausgleich

1. Ein Objektnetzbetreiber im Sinne des § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG in der bis zum geltenden Fassung ist im Rahmen des Belastungsausgleichs nach § 9 KWKG wie ein Letztverbraucher zu behandeln.

2. Der Ausgleichsanspruch des Netzbetreibers gegen den Letztverbraucher folgt aus § 9 Abs. 7 KWKG in Verbindung mit dem Netznutzungsvertrag.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 321 Nr. 7
QAAAE-83960

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