Bestellerkündigung eines Werkvertrags über Internet-Dienstleistungen: Berechnung des Vergütungsrückzahlungsanspruch nach geleisteten Voraus- bzw. Abschlagszahlungen und Darlegungslast des Unternehmers hinsichtlich ersparter Aufwendungen
Leitsatz
1. Haben die Parteien eines BGB-Werkvertrages Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart, folgt ein etwaiger Rückzahlungsanspruch aufgrund eines sich nach einer Abrechnung ergebenden Überschusses aus dem Vertrag (im Anschluss an , BauR 2008, 540 = NZBau 2008, 256; Urteil vom , VII ZR 196/00, BauR 2002, 938 = NZBau 2002, 329).
2. Zur Darlegung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB bei einem vor der Erbringung von Leistungen gekündigten "Internet-System-Vertrag".
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2015 S. 6 Nr. 8 NJW-RR 2015 S. 469 Nr. 8 WM 2015 S. 1073 Nr. 22 HAAAE-83976