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BSG Urteil v. - B 4 AS 4/14 R

Gesetze: § 21 Abs 6 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 S 2 SGB 2, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 54 Abs 4 SGG, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10

Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Umgangskosten - Fahrkosten - Höhe und Einsparmöglichkeiten - Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel - verfassungskonforme Auslegung - Klageart

Leitsatz

Die grundsicherungsrechtlich angemessene Höhe einer Mehrbedarfshärteleistung für die Aufwendungen durch die Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts bestimmt sich nach der kostengünstigsten und gleichwohl im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Umgangsrechts verhältnismäßigen sowie zumutbaren Art der Bedarfsdeckung im Einzelfall.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:181114UB4AS414R0

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 8 Nr. 15
JAAAE-84006

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