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BFH Beschluss v. - X B 114/14

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 81 Abs. 1, FGO § 91, FGO § 136 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 96 Abs. 1, GG Art. 103 Abs. 1, ZPO § 564, ZPO § 295

Verwertung eines Protokolls über eine Zeugenvernehmung aus einem anderen Verfahren als Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Feststellungslast für die Höhe der Einnahmen des Steuerpflichtigen trägt das Finanzamt; Beweiswürdigung durch das Tatsachengericht muss nachvollziehbar sein; Verzicht auf die Gewährung rechtlichen Gehörs

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 511 Nr. 4
WAAAE-84152

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