Umsatzsteuererstattung als Betriebseinnahme bei Einnahmen-Überschussrechnung; Rückzahlung fehlerhaft erstatteter Vorsteuerbeträge
Leitsatz
1. Eine Umsatzsteuererstattung führt bei dem Empfänger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, zu Betriebseinnahmen. Das gilt auch dann, wenn den aufgrund von Rechnungen mit Vorsteuerausweis geleisteten Zahlungen und damit auch dem Vorsteuerabzug zu einem späteren Zeitpunkt die steuerliche Anerkennung versagt worden ist und der Steuerpflichtige die erhaltene Vorsteuererstattung zurückzahlen muss. 2. Die Rückzahlung einer fehlerhaften Erstattung von Vorsteuerbeträgen wegen fehlender Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart, in der die Vorsteuer zu Unrecht geltend gemacht wurde, nach den im EStG vorgesehenen Regelungen zu beurteilen.
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 486 Nr. 4 DStZ 2015 S. 183 Nr. 6 HFR 2015 S. 351 Nr. 4 StBW 2015 S. 247 Nr. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2015 S. 271 QAAAE-84154