Jahresbeträge für die Berechnung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung maßgebend; Mindestpensionsalter nicht Voraussetzung für eine Versorgungszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
Gemäß § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 EStG 2009 sind für die Berechnung des Teilwerts der Pensionsrückstellung die Jahresbeträge zugrunde zu legen, die vom Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, bis zu dem in der Pensionszusage vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles rechnungsmäßig aufzubringen sind. Ein Mindestpensionsalter wird hiernach auch für die Zusage gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht vorausgesetzt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): Nr. 3/2015 S. 179 BFH/NV 2015 S. 500 Nr. 4 GmbHR 2015 S. 280 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2015 S. 272 AAAAE-84155