Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bayerisches Landesamt für Steuern - S 0127.1.1-14/2 St42

Erstattung von Guthaben vor Abgabe/Übernahme von Steuerakten bei Wechsel der örtlichen Zuständigkeit

Gegenstand dieser Karteikarte ist die Behandlung von vor der Abgabe eines Steuerfalls bestehenden Guthaben, für die keine Umbuchungsmöglichkeit besteht. Insbesondere stellt sich häufig die Frage, ob derartige Guthaben

  • vom bisher zuständigen Finanzamt zu erstatten sind und

  • ob die Übernahme wegen der nicht erstatteten Guthaben abgelehnt werden darf oder

  • ob die Erhebungsaufgaben einschließlich etwaiger Erstattungen von Guthaben lediglich während des Vorermittlungsverfahrens zur Klärung der örtlichen Zuständigkeit (§ 87 BuchO) von dem bisher zuständigen Finanzamt fortzuführen sind.

Es ist wie folgt zu verfahren:

Die Erstattung von Guthaben ist von der Finanzkasse vorzunehmen, das im fraglichen Zeitpunkt für die Besteuerung örtlich zuständig ist. Im Fall eines Zuständigkeitswechsels bleibt es so lange bei der Zuständigkeit des abgebenden Finanzamts, bis eines der betroffenen Finanzämter von den Umständen erfährt, die den Wechsel begründen (§ 26 Satz 1 AO, vgl. Karteikarte 1 zu § 26 AO).

§ 26 Satz 1 AO verlangt aus Gründen der Rechtssicherheit und Praktikabilität überschaubare, eindeutige Verhältnisse, damit Unsicherheiten vermieden werden, die zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Finanzämtern führen. Die die Zuständigkeit ändernden U...BStBl 1989 II S. 483

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank