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Steuerliche Behandlungen von Einzahlungen und Leistungen aus Schweizer Pensionskassen nach dem Alterseinkünftegesetz
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1. | Einordnung der
Pensionskassen | 2 |
2. | Pensionskassen, die vor dem
gegründet wurden | 3 |
3. | Einkäufe in die
Pensionskasse | 4 |
4. | Behandlung von Auszahlungen im
Freizügigkeitsfall | 4 |
5. | Steuerermäßigung nach
§ 34 EStG | 7 |
6. | Begünstigte Verwendung von
Einmalauszahlungen | 7 |
7. | Rückzahlung des Vorbezugs an die
Pensionskasse | 8 |
8. | Schuldrechtlicher
Versorgungsausgleich | 8 |
9. | Öffnungsklausel | 10 |
10. | Vertrauensschutzregelung | 11 |
11. | Anwendungsregelung | 11 |
AltEinkG
Die Besteuerung von Altersbezügen hat sich durch das Alterseinkünftegesetz ab dem VZ 2005 grundlegend geändert. Seit dem VZ 2005 ist zwischen Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus der sog. Basisversorgung einerseits und Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus anderen Vorsorgeeinrichtungen zu unterscheiden.
Ergänzend zu der , der und der Verfügung zur Niederschrift über die Dienstbesprechung zu Fragen der Besteuerung von Grenzgängern (korrigiert mit Verfügung vom , DB-GG CH 2006), bitte ich bei der steuerlichen Behandlung von Ein- und Auszahlungen in eine Schweizer Pensionskasse ab dem VZ 2005 Fo...