Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 3141/11

Gesetze: BewG § 98a, BewG § 103, BewG § 109, KStG § 21a

Abzug des Fonds zur bauspartechnischen Absicherung bei der Einheitswertermittlung

Leitsatz

  1. Bei dem Fond zur bauspartechnischen Absicherung handelt es sich weder um einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten noch um eine Rückstellung sondern um einen Passivposten eigener Art, der gemäß § 21a KStG gebildet werden kann.

  2. Der Fond zur bauspartechnischen Absicherung ist nicht als Schuldposten nach § 103 BewG bei der Einheitsbewertung zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAE-84308

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank