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BGH Urteil v. - III ZR 10/14

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, § 399 BGB, § 407 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 354a Abs 1 S 1 HGB, § 354a Abs 1 S 2 HGB, § 263 StGB

Vertrag zweier Telekommunikationsunternehmen über die Herstellung von Telefonverbindungen für Endkunden gegen Entgelt: Haftung wegen fehlender Mitteilung über die Zustimmungsbedürftigkeit von Forderungsabtretungen; fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der Ansprüche

Tatbestand

Die Parteien sind Telekommunikationsunternehmen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAE-84419

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