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BGH Urteil v. - VII ZR 353/12

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 1 Nr 3 VOB B 2002, § 1 Nr 4 VOB B 2002

Bauvertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber über die Errichtung einer Brücke: Auslegung einer ergänzenden Preisabsprache zu einem bestimmten Montagevorgang

Leitsatz

Haben die Parteien eines Bauvertrags mit funktionaler Ausschreibung eine ergänzende Preisabsprache zu einem bestimmten Montagevorgang getroffen, liegt hierin nicht ohne Weiteres eine abändernde Vereinbarung oder eine Anordnung des Auftraggebers über die Art der Ausführung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 6 Nr. 9
NJW-RR 2015 S. 398 Nr. 7
ZAAAE-84420

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