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BSG Urteil v. - B 6 KA 43/13 R

Gesetze: § 54 Abs 1 S 2 SGG, § 103 Abs 4 SGB 5, § 103 Abs 6 S 2 SGB 5, § 33 Abs 2 Ärzte-ZV, Art 19 Abs 4 GG

Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung - Vertragsarztsitz - keine Anfechtungsbefugnis Dritter gegen Genehmigungen von Berufsausübungsgemeinschaften

Leitsatz

Dritte sind nicht berechtigt, die anderen Ärzten erteilte Genehmigung zur gemeinschaftlichen Berufsausübung anzufechten. Dies gilt selbst dann, wenn die Gründung der Berufsausübungsgemeinschaft nur zu dem Zweck erfolgt, Einfluss auf die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes zu nehmen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:221014UB6KA4313R0

Fundstelle(n):
NAAAE-84424

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