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LSG Hessen Urteil v. - L 5 R 129/13

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens um die Gewährung von Witwenrente. Umstritten ist dabei insbesondere, ob zwischen der Klägerin und dem Versicherten eine sogenannte Versorgungsehe im Sinne des § 46 Abs. 2a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) bestanden hat.

Fundstelle(n):
TAAAE-84542

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