Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage - Klageänderung - Mitbestimmung - Betriebsrat
Leitsatz
§ 259 ZPO ermöglicht nicht die Verfolgung künftig entstehender Vergütungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Der Abschluss des Arbeitsvertrags reicht für die Anspruchsentstehung nicht aus. Erforderlich ist die Erbringung der Arbeitsleistung oder die Erfüllung der Voraussetzungen, unter denen aus sonstigem Rechtsgrund Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung beansprucht werden kann.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2015 S. 6 Nr. 10 NJW 2015 S. 1773 Nr. 24 KAAAE-85021