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BAG Urteil v. - 5 AZR 731/12

Gesetze: § 87 Abs 1 Halbs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 259 ZPO, § 559 Abs 1 ZPO, § 269 Abs 1 ZPO, § 264 Nr 2 ZPO, § 366 Abs 2 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 1 TVG

Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage - Klageänderung - Mitbestimmung - Betriebsrat

Leitsatz

§ 259 ZPO ermöglicht nicht die Verfolgung künftig entstehender Vergütungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Der Abschluss des Arbeitsvertrags reicht für die Anspruchsentstehung nicht aus. Erforderlich ist die Erbringung der Arbeitsleistung oder die Erfüllung der Voraussetzungen, unter denen aus sonstigem Rechtsgrund Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung beansprucht werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 6 Nr. 10
NJW 2015 S. 1773 Nr. 24
KAAAE-85021

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