Bestimmung der angemessenen Eigenkapitalverzinsung
Leitsatz
1. Die im Rahmen der Anpassungsprüfung- und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG zu ermittelnde Eigenkapitalverzinsung besteht aus einem Basiszins und einem Risikozuschlag.
2. Der Basiszins entspricht der jeweils aktuellen Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand in den einzelnen Jahren des Beurteilungszeitraums. Der Risikozuschlag beträgt für alle werbend am Markt tätigen Unternehmen einheitlich 2 vH.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2015 S. 500 Nr. 9 DB 2015 S. 7 Nr. 8 DB 2015 S. 932 Nr. 16 DStR 2015 S. 14 Nr. 16 NWB-Eilnachricht Nr. 25/2015 S. 1822 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2015 S. 520 EAAAE-85023