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BAG Urteil v. - 3 AZR 116/13

Gesetze: § 16 Abs 1 BetrAVG, § 16 Abs 2 BetrAVG, § 253 Abs 2 HGB vom , § 233 ZPO

Bestimmung der angemessenen Eigenkapitalverzinsung

Leitsatz

1. Die im Rahmen der Anpassungsprüfung- und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG zu ermittelnde Eigenkapitalverzinsung besteht aus einem Basiszins und einem Risikozuschlag.

2. Der Basiszins entspricht der jeweils aktuellen Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand in den einzelnen Jahren des Beurteilungszeitraums. Der Risikozuschlag beträgt für alle werbend am Markt tätigen Unternehmen einheitlich 2 vH.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 500 Nr. 9
DB 2015 S. 7 Nr. 8
DB 2015 S. 932 Nr. 16
DStR 2015 S. 14 Nr. 16
NWB-Eilnachricht Nr. 25/2015 S. 1822
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2015 S. 520
EAAAE-85023

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