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BAG Urteil v. - 6 AZR 562/13

Gesetze: § 1 TVG, § 15 BEEG

Freistellung unter Inanspruchnahme des Guthabens auf einem Langzeitkonto - Elternzeit - Berücksichtigung bei der Stufenlaufzeit

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Zeit vom 1. Juni 2010 bis zum 24. August 2010, in der die Klägerin ihr Guthaben auf einem Langzeitkonto in Anspruch nahm, auf eine tarifliche Stufenlaufzeit anzurechnen ist.

Fundstelle(n):
MAAAE-85029

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